a) Verfahren
Im Zählspiel darf ein Bewerber, der beim Spielen eines Lochs im Zweifel ist ( Zweifel über Spielweise ), welches seine Rechte sind oder wie er zu spielen hat, straflos das Loch mit zwei Bällen beenden.
Nach Entstehen der Lage, die den Zweifel hervorruft, muss der Bewerber vor jeder weiteren Handlung seinem Zähler oder einem Mitbewerber ankündigen, dass er zwei Bälle spielen will und welcher Ball gelten soll, sofern es die Regeln gestatten.
Der Bewerber muss, bevor er seine Zählkarte einreicht, den Sachverhalt der Spielleitung melden. Versäumt er dies, so ist er disqualifiziert.
Anmerkung: Handelt der Bewerber, bevor er sich mit der zweifelhaften Situation befasst, so ist Regel 3-3 nicht anwendbar. Das Ergebnis mit dem ursprünglichen Ball zählt, oder, wenn der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Golfbälle ist, zählt das Ergebnis mit dem zuerst ins Spiel gebrachten Ball, auch wenn die Regeln das Verfahren mit diesem Ball nicht zulassen. Der Bewerber zieht sich jedoch keine Strafe für das Spielen eines zweiten Balls zu und Strafschläge, die ausschließlich beim Spielen des zweiten Balls anfielen, werden nicht zu seinem Ergebnis hinzugezählt. Beispiel: Der Spieler entschließt sich, einen Ball aus Boden in Ausbesserung zu spielen, trifft den Ball schlecht und kommt nur einige Meter weiter.
Nun kann er nicht mehr behaupten, er wisse nicht, ob man dort straflose Erleichterung bekommen hätte und dafür einen Regelball spielen, denn die Situation war ihm bereits vor seinem Schlag aus dem Boden in Ausbesserung bekannt.
b) Schlagzahl für das Loch
(I) Ist nach den Regeln die Spielweise mit dem Ball zulässig, den der Bewerber im Voraus ausgewählt hatte, so gilt die Schlagzahl mit dem ausgewählten Ball als seine Schlagzahl für das Loch. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit diesem Ball gewählte Verfahren erlauben.
(II) Versäumt der Bewerber, im Voraus anzukündigen, dass er das Loch mit zwei Bällen beenden will oder welcher Ball gelten soll, so gilt die Schlagzahl mit dem ursprünglichen Ball, vorausgesetzt, er wurde in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt. Ist der ursprüngliche Ball nicht einer der gespielten Bälle, gilt der erste ins Spiel gebrachte Ball, vorausgesetzt, er wurde in Übereinstimmung mit den Regeln gespielt. Anderenfalls gilt die Schlagzahl mit dem anderen Ball, wenn die Regeln das mit dem anderen Ball gewählte Verfahren erlauben.
Anmerkung 1: Spielt ein Bewerber einen zweiten Ball nach Regel 3-3, so werden Schläge, die nach Anwenden dieser Regel mit dem Ball anfielen, der nicht gewertet wird, nicht gezählt, und Strafschläge, die nur beim Spielen dieses Balls anfielen, bleiben außer Betracht.
Anmerkung 2: Ein nach Regel 3-3 gespielter zweiter Ball ist kein provisorischer Ball nach Regel 27-2.
Stand: 2018