"Ein im Gelände auf irgendeiner kurz gemähten Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebetteter Ball darf aufgenommen, gereinigt und straflos so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen zuerst auf einem Teil des Platzes im Gelände auftreffen. Unter „kurz gemähter Fläche“ wird jede Fläche auf dem Platz verstanden, die auf Fairway-Höhe oder kürzer geschnitten ist, Wege durch das Raue eingeschlossen."²
Diese Golfregel zum eingebetteten Golfball gilt immer, egal welche Platz und Witterungsverhältnisse vorherrschen.
Stand: 2018