a) Beschädigung im normalen Spielverlauf
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers im normalen Spielverlauf beschädigt, so darf der Spieler
(I) den Schläger für den Rest der festgesetzten Runde im beschädigten Zustand weiter gebrauchen oder
(II) den Schläger instand setzen oder instand setzen lassen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern oder
(III) als eine zusätzliche Wahlmöglichkeit, aber nur, wenn der Schläger spielunbrauchbar ist, den beschädigten Golfschläger durch einen beliebigen anderen Schläger ersetzen. Das Ersetzen eines Schlägers darf das Spiel nicht unangemessen verzögern und es darf nicht irgendein Schläger ausgeliehen werden, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-3a:
siehe Strafenvermerk zu Regel 4-4a oder b und Regel 4-4c.
Anmerkung ( beschädigte Schläger ): Ein Schläger ist spielunbrauchbar, wenn er beträchtlich beschädigt ist, z. B. wenn der Schaft eingebeult, merklich verbogen oder in Stücke zerbrochen oder der Schlägerkopf lose, losgelöst oder merklich verformt ist oder der Griff sich löst. Ein Schläger ist nicht spielunbrauchbar, nur weil der Anstellwinkel oder die Abwinkelung der Schlagfläche des Schlägerkopfs verändert oder weil der Schlägerkopf verschrammt ist.
b) Andere, nicht im normalen Spielverlauf entstandene Beschädigung
Wurde während einer festgesetzten Runde der Schläger eines Spielers auf andere Weise als im normalen Spielverlauf beschädigt, sodass er dadurch nicht in Einklang mit den Regeln steht oder dadurch seine Spieleigenschaften verändert sind, so darf er anschließend während der Runde nicht mehr gebraucht oder ersetzt werden.
Stand: 2018