a) Auswahl und Hinzufügen von Schlägern
Der Spieler darf eine festgesetzte Runde nicht mit mehr als 14 Schlägern antreten. Er ist für diese Runde auf die ausgewählten Schläger beschränkt, jedoch darf er, sofern er mit weniger als 14 Schlägern angetreten ist, beliebig viele hinzufügen, vorausgesetzt die Gesamtzahl übersteigt nicht 14.
Das Hinzufügen eines Schlägers oder von Schlägern darf das Spiel nicht unangemessen verzögern (Regel 6-7) und der Spieler darf keinen Schläger hinzufügen oder ausleihen, den irgendwer, der auf dem Platz spielt, zum Spielen ausgewählt hat.
b) Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen
Partner dürfen Schläger gemeinsam gebrauchen, sofern die Gesamtzahl der Schläger, die die Partner mitführen und gemeinsam gebrauchen, 14 nicht übersteigt.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4a oder b:
UNBESCHADET DER ÜBERZAHL MITGEFÜHRTER SCHLÄGER
Lochspiel — Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel — Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Wettspiele gegen Par — siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1a
Wettspiele nach Stableford — siehe Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.
c) Überzähliger Schläger neutralisiert
Jeder unter Verstoß gegen Regel 4-3a (III) oder Regel 4-4 mitgeführte oder gebrauchte Schläger muss vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder seinem Zähler oder einem Mitbewerber im Zählspiel unverzüglich nach Feststellung des Verstoßes für neutralisiert erklärt werden. Der Spieler darf den oder die Schläger für den Rest der festgesetzten Runde nicht mehr gebrauchen.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 4-4c ( vierzehn Schläger ):
Disqualifikation
Stand: 2018