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Spielunterbrechung - Golfregeln des DGV

Spielunterbrechung - Golfregeln des DGV

Spielunterbrechung

a) Erlaubt

Der Spieler darf das Spiel nicht unterbrechen, es sei denn

(I) die Spielleitung hat das Spiel ausgesetzt;
(II) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;
(III) er benötigt eine Entscheidung der Spielleitung über eine zweifelhafte oder strittige Einzelheit
(siehe Regeln 2-5 und 34-3); oder
(IV) aus anderem triftigen Grund wie plötzlichem Unwohlsein.

Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung.

Unterbricht der Spieler das Spiel ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung, so muss er dies der Spielleitung so bald wie durchführbar melden. Hält er sich daran, und erachtet die Spielleitung den Grund als hinlänglich, so verfällt er keiner Strafe, anderenfalls ist er disqualifiziert.

Ausnahme im Lochspiel: Spieler, die ein Lochspiel in gegenseitiger Übereinkunft unterbrechen, verfallen nicht der Disqualifikation, sofern sie dadurch nicht das Wettspiel verzögern.

Anmerkung: Verlassen des Platzes ist als solches keine Spielunterbrechung. 

b) Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung
Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so dürfen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen oder das Spiel des Lochs fortsetzen, sofern dies ohne Verzögerung geschieht. 

Entscheiden sie sich für die Fortsetzung des Spiels an dem Loch, so dürfen sie das Spiel vor Beendigung des Lochs unterbrechen. In jeden Fall muss das Spiel nach Beendigung des Lochs unterbrochen werden.

Die Spieler müssen das Spiel wieder aufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat.

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8b: Disqualifikation. 

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) festlegen, dass bei drohender Gefahr nach Aussetzung des Spiels durch die Spielleitung das Spiel unverzüglich unterbrochen werden muss. Unterlässt es ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht die Aufhebung dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist.

c) Ball aufnehmen bei Spielunterbrechung
Ein Spieler, der beim Spielen eines Lochs das Spiel nach Regel 6-8a unterbricht, darf straflos seinen Ball nur dann aufnehmen, wenn die Spielleitung das Spiel ausgesetzt hat oder wenn das Aufnehmen aus triftigem Grund erfolgt. Vor dem Aufnehmen des Balls muss dessen Lage vom Spieler gekennzeichnet werden.

Unterbricht der Spieler das Spiel und nimmt er seinen Ball ohne ausdrückliche Genehmigung der Spielleitung auf, so muss er bei der Meldung an die Spielleitung (Regel 6-8a) gleichzeitig das Aufnehmen des Balls melden.

Nimmt der Spieler den Ball ohne einen triftigen Grund auf, versäumt er, die Lage des Balls vor dem Aufnehmen zu kennzeichnen, oder versäumt er, das Aufnehmen des Balls zu melden, so zieht er sich einen Strafschlag zu.

d) Verfahren bei Wiederaufnahme des Spiels
Das Spiel muss dort wieder aufgenommen werden, wo es unterbrochen wurde, auch an einem späteren Tag. Der Spieler muss entweder vor oder bei Wiederaufnahme des Spiels folgendermaßen verfahren

(I) wurde der Ball vom Spieler aufgenommen, so muss er, vorausgesetzt, er war nach Regel 6-8c zum Aufnehmen des Balls berechtigt, den ursprünglichen Ball oder einen neu eingesetzten Ball an die Stelle hinlegen, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war. Anderenfalls muss der ursprüngliche Ball zurückgelegt werden;
(II) hatte der Spieler seinen Ball nicht aufgenommen, so darf er, vorausgesetzt, er war nach Regel 6-8c zum Aufnehmen des Balls berechtigt, den Ball aufnehmen, reinigen und zurücklegen oder durch einen anderen Ball an der Stelle, von der der ursprüngliche Ball aufgenommen worden war, ersetzen. Bevor der Ball aufgenommen wird, muss der Spieler dessen Lage kennzeichnen, oder
(III) wurde während der Unterbrechung der Ball oder der Ballmarker des Spielers bewegt (auch durch Einwirkung von Wind oder Wasser), so muss ein Ball oder Ballmarker an die Stelle, von der der ursprüngliche Ball oder Ballmarker fortbewegt wurde, hingelegt werden.

Anmerkung: Kann die Stelle, an die der Ball hinzulegen ist, nicht bestimmt werden, so muss diese Stelle geschätzt werden und der Ball muss an die geschätzte Stelle hingelegt werden. Die Verfahrensweisen der Regel 20-3c finden hier keine Anwendung.

*STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 6-8d:

Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.

*Hat sich ein Spieler die Grundstrafe für einen Verstoß gegen Regel 6-8d zugezogen, so fällt keine weitere Strafe nach Regel 6-8c an.

 

Stand: 2018