"Eine Strafe der Disqualifikation darf in besonders gelagerten Einzelfällen aufgehoben, abgeändert oder verhängt werden, wenn es die Spielleitung für gerechtfertigt hält.
Keinerlei geringere Strafe als Disqualifikation darf aufgehoben oder abgeändert werden.
Ist die Spielleitung der Meinung, dass ein Spieler einen schwerwiegenden Etiketteverstoß begangen hat, so darf sie die Strafe der Disqualifikation nach dieser Regel verhängen."²
Wie man sieht erlauben es die Golfregeln also auch einen Golfer für einen Etiketteverstoß zur Rechenschaft zu ziehen. Die offiziellen Golfregeln ermöglichen es der Spielleitung einen Spieler oder eine Spielerin nach einem groben Etiketteverstoß zu disqualifizieren. Die Entscheidung liegt hierbei immer im Ermessen der Spielleitung ob die Strafe der Disqualifikation im Golf bei einem Etikettevergehen gerechtfertigt ist.
Stand: 2018