Platzregeln
Offizieller Regeltext Erläuterung
33-8 Platzregeln
Decisions zur Regel
Decisions z. Unterpunkt
a) Grundsätzliches
Die Spielleitung darf Platzregeln für örtlich außergewöhnliche Umstände erlassen, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen, wie sie aus dem Anhang I dieser Golfregeln hervorgehen, vereinbar sind.
b) Außerkraftsetzen oder Abändern einer Regel
Eine Golfregel darf nicht durch eine Platzregel außer Kraft gesetzt werden. Beeinträchtigen jedoch örtlich außergewöhnliche Umstände reguläres Golfspielen in einem Ausmaß, dass von der Spielleitung die Abänderung von Regeln durch eine Platzregel als erforderlich erachtet wird, so muss für diese Platzregel die Zustimmung des R&A (über den Deutschen Golf Verband) eingeholt werden.
Platzregeln sind fast unvermeidlich. Schon zur Bezeichnung der Platzgrenzen und Boden in Ausbesserung muss eine schriftliche Information vorhanden sein, auf die die Spieler sich verlassen können.
Eine Spielleitung, die sich auf die in Anhang I der Golfregeln oder im Spiel- und Wettspielhandbuch (Abschnitt 5) genannten Musterplatzregeln verlässt, kann sicher sein, dass sie sich im erlaubten Rahmen bewegt.
Platzregeln sind kein „Golf-Kompakt". Es ist nicht erwünscht und kann zu Verwirrung führen, darin die Golfregeln zu wiederholen. Wird darin ein bestimmtes Gebiet auf dem Platz als „Boden in Ausbesserung" bezeichnet, so ist dies ausreichend und es ist darüber hinaus nicht nötig, dass noch das Erleichterungsverfahren beschrieben wird. Wer dies nicht kennt, findet alle notwendigen Informationen richtig und abschließend im Regelbuch (und sollte vorher auch noch nicht an einem Wettspiel teilnehmen).
Stand: 2018