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Pause - Golfregeln des DGV

a) Lochspiel
An jedem Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben.

b) Zählspiel
Vor einer Runde oder einem Stechen an jedem Tag eines Zählwettspiels darf ein Bewerber nicht auf dem Wettspielplatz üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen an der Oberfläche prüfen.

Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinander folgenden Tagen gespielt, so ist zwischen jenen Runden ( Pause ) einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines Grüns durch Rollen eines Balls oder Aufrauen oder Kratzen der Oberfläche auf keinem Platz gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss.

Ausnahme:
Putten oder Chippen zu Übungszwecken auf oder nahe dem ersten Abschlag ist vor dem Abspielen zu einer Runde oder einem Stechen gestattet.

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 7-1b: Disqualifikation.

Anmerkung: Die Spielleitung darf in der Ausschreibung eines Wettspiels (Regel 33-1) das Üben auf dem Wettspielplatz an jedem Tag eines Lochwettspiels untersagen oder das Üben auf dem Wettspielplatz bzw. Teilen des Platzes (Regel 33-2c) an jedem Tag oder zwischen Runden eines Zählwettspiels gestatten.

Stand: 2018