a) Ball kommt in demselben oder einem anderen Wasserhindernis zur Ruhe
Kommt ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball nach einem Schlag in demselben oder einem anderen Wasserhindernis zur Ruhe, so darf der Spieler
(I) nach Regel 26-1a verfahren. Entscheidet sich der Spieler nach dem Fallenlassen im Hindernis dazu, den fallen gelassenen Ball nicht zu spielen, so darf er:
(a) unter Hinzurechnung des nach der Regel vorgeschriebenen zusätzlichen Strafschlags gemäß Regel 26-1b oder, wenn anwendbar, Regel 26-1c, verfahren und als Bezugspunkt die Stelle benutzen, an der der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze dieses Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er in diesem Hindernis zur Ruhe kam; oder
(b) einen zusätzlichen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag von außerhalb eines Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder
(II) nach Regel 26-1b oder, wenn anwendbar, Regel 26-1c verfahren; oder
(III) mit einem Strafschlag einen Ball im Wasser so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag außerhalb des Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).
b) Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder unspielbar oder Ball im Aus
Ist ein innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses verloren oder wird für unspielbar gehalten oder ist er im Aus, so darf der Spieler, nachdem er die Strafe von einem Schlag nach Regel 27-1 oder 28a auf sich genommen hat,
(I) einen Ball so nahe wie möglich der Stelle in dem Hindernis spielen, an der der ursprüngliche Ball zuletzt gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder
(II) nach Regel 26-1b oder, sofern anwendbar, Regel 26-1c verfahren, wobei er den darin vorgeschriebenen Strafschlag zusätzlich hinzurechnen und als Bezugspunkt denjenigen Punkt nehmen muss, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze des Hindernisses gekreuzt hatte, bevor er darin zur Ruhe kam; oder
(III) einen zusätzlichen Strafschlag hinzurechnen und einen Ball so nahe wie möglich der Stelle spielen, an der der letzte Schlag außerhalb eines Wasserhindernisses gespielt wurde (siehe Regel 20-5).
Anmerkung 1: Beim Verfahren nach Regel 26-2b ist der Spieler nicht verpflichtet, einen Ball nach Regel 27-1 oder 28a fallen zu lassen. Lässt er einen Ball fallen, so ist er nicht verpflichtet, ihn zu spielen. Er darf wahlweise nach Regel 26-2b(II) oder (III) verfahren.
Anmerkung 2: Wird ein von innerhalb eines Wasserhindernisses gespielter Ball außerhalb des Hindernisses für unspielbar gehalten, so hindert Regel 26-2b den Spieler nicht, nach Regel 28b oder c zu verfahren.
STRAFE FÜR REGELVERSTOSS:
Lochspiel — Lochverlust; Zählspiel — Zwei Schläge.
Stand: 2018