Wird eines Spielers Ball in Bewegung zufällig durch etwas Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt ( Ball durch andere Gegenstände abgelenkt ) oder aufgehalten, so gilt dies als Spielzufall, ist straflos, und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, ausgenommen:
a) Kommt eines Spielers Ball in Bewegung nach einem anderswo als auf dem Grün gespielten Schlag in oder auf Nicht zum Spiel Gehörigem zur Ruhe, das sich bewegt oder lebt, so muss der Ball so nahe wie möglich dem Punkt unmittelbar unterhalb der Stelle, an der er in oder auf dem Nicht zum Spiel Gehörigen zur Ruhe kam, jedoch nicht näher zum Loch, im Gelände oder in einem Hindernis fallen gelassen, auf dem Grün hingelegt werden.
b) Wird eines Spielers Ball in Bewegung nach einem auf dem Grün gespielten Schlag durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten, das sich bewegt oder lebt, ausgenommen ein Wurm, Insekt oder Ähnliches, oder kommt darin oder darauf zur Ruhe, so ist der Schlag annulliert. Der Ball muss zurückgelegt und erneut gespielt werden. Ist der Ball nicht sogleich wiederzuerlangen, so darf er durch einen anderen Ball ersetzt werden.
Ausnahme: Trifft der Ball die Person, die den Flaggenstock bedient oder hochhält oder irgendetwas, was von ihr getragen wird – siehe Regel 17-3b.
Anmerkung: Stellen Platzrichter oder Spielleitung fest, dass ein Ball eines Spielers absichtlich durch Nicht zum Spiel Gehöriges abgelenkt oder aufgehalten wurde, so gilt für den Spieler Regel 1-4. Ist das Nicht zum Spiel Gehörige ein Mitbewerber oder dessen Caddie, so gilt für den Mitbewerber Regel 1-2. (Ball des Spielers durch anderen Ball abgelenkt oder aufgehalten – siehe Regel 19-5.)
Stand: 2018