Ein Ball, der nach den Regeln aufzunehmen ist, darf vom Spieler, seinem Partner oder einer vom Spieler ermächtigten anderen Person aufgenommen werden. Für irgendeinen Regelverstoß ist dabei in jedem dieser Fälle der Spieler verantwortlich.
Ist der aufzunehmende Ball anschließend nach einer Regel zurückzulegen, so muss seine Lage vorher gekennzeichnet werden.
Wurde sie nicht gekennzeichnet, so zieht sich der Spieler eine Strafe von einem Schlag zu, und der Ball muss zurückgelegt werden. Wird er nicht zurückgelegt, so zieht sich der Spieler die Grundstrafe für Verstoß gegen jene Regel, jedoch keine zusätzliche Strafe nach Regel 20-1 zu.
Wird ein Ball oder ein Ballmarker beim Aufnehmen des Balls nach einer Regel oder beim Kennzeichnen seiner Lage versehentlich bewegt, so muss der Ball bzw. der Ballmarker zurückgelegt werden. Dies ist straflos, sofern das Bewegen von Ball oder Ballmarker unmittelbar auf die eigentliche Handlung von Kennzeichnen der Lage oder Aufnehmen des Balls zurückzuführen ist. Anderenfalls zieht sich der Spieler einen Strafschlag nach dieser Regel oder Regel 18-2a zu.
Ausnahme: Zieht sich ein Spieler Strafe zu, weil er nicht in Übereinstimmung mit Regel 5-3 oder 12-2 verfahren ist, so kommt keine weitere Strafe nach Regel 20-1 hinzu.
Anmerkung zu Ball Aufnehmen und Kennzeichnen: Die Lage eines aufzunehmenden Balls sollte dadurch gekennzeichnet werden, dass ein Ballmarker, eine kleine Münze oder ein ähnlicher Gegenstand unmittelbar hinter den Ball gelegt wird. Behindert der Ballmarker Spiel, Standposition oder Schlag eines anderen Spielers, so sollte er um eine oder mehrere Schlägerkopflängen nach einer Seite verlegt werden.
Stand: 2018